Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohnung - Ferienhaus Engler
- Ein Mietvertrag der Ferienwohnung - Ferienhaus
Engler kann mündliche aber auch schriftlich zustande kommen,
rechtwirksam ist er aber
nur nach der, auf dem Postwege, schriftlichen Bestätigung.
Es werden für eine Bestätigung benötigt:
Anreise- und Abreisetag mit Datum und Zeit, sowie Name und
genaue Anschrift mit
Telefonnummer und Personenzahl. Sind
diese Angaben unvollständig in
einer Telefon- Mail- oder
Faxanfrage, behalten wir uns vor, wenn wir mit Ihnen nicht in
Verbindung treten können,
weil die Telefonnummer fehlt, einer
späteren Anfrage den Vorzug zu geben!
- Die Ferienwohnung / Ferienhaus muss am Abreisetag
stets um 10:00 Uhr geräumt
sein, ebenso kann sie nicht vor 15:00 Uhr belegt werden, es sei denn,
es ist eine andere Vereinbarung getroffen.
Andere Anreise- und Abreisezeiten können auch schriftlich
vereinbart werden.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
die Ferienwohnung / Ferienhaus bestellt und durch eine schriftliche
Bestätigung zugesagt worden ist, falls eine Zusage aus Zeitgründen*
schriftlich nicht mehr möglich war, diese bereits mündlich gegeben
wurde.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung der Unterkunft den Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter
ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen
bei der Übernachtung 20% des Mietpreises.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben. Um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu
anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer
des Vertrages nach der Ziffer 7 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Bei nicht termingemäßem Bezug des bestellten
Zimmers ist der Gast dem Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet.
- Erwünschte
Zahlungsarten sind: a. Zahlung in Bar während der
Buchungszeit oder bei der Abreise. b.
Vor der Anreise, durch Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung
genannte Konto.
- Sollte
aus irgendeinem Grund der Gast seine Mietschuld innerhalb
10 Tagen nach der Abreise immer noch nicht beglichen haben, wird ein
Mahnverfahren eingeleitet. Die entstehenden Kosten übernimmt der
Gast.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Husum.
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(Mit der Post schriftliche und zeitlich nicht mehr zustellbar ist.)
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